Forderungen von Fridays for Future Hamburg

Wir fordern von Bürgerschaft und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg:

  1. Die Aufteilung des CO2-Gesamtbudgets, über das die Stadt bis zum
    Jahr 2035 noch verfügt, auf die Verantwortungsbereiche der einzelnen
    Behörden.
  2. Eine umfangreiche finanzielle und personelle Stärkung der
    Umweltbehörde.
  3. Ein Vetorecht für die Umweltbehörde gegen Entscheidungen anderer
    Behörden, sofern diese im Widerspruch zur Klimaneutralität Hamburgs bis
    zum Jahr 2035 stehen.
  4. Quartalsweise Berichte des Hamburger Senats bezüglich der Umsetzung
    von Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise.
  5. Den fachübergreifenden Einbezug der Klimakrise, sowie von Themen der
    Ökologie und Nachhaltigkeit in die Bildungspolitik Hamburgs

Im Themenfeld der Energie fordern wir:

  1. Den Umstieg auf 100% erneuerbare Energieerzeugung und -versorgung
    bis spätestens zum Jahr 2035.
  2. Die Abschaltung aller Kohlekraftwerke, die in Hamburg liegen oder über
    die Hamburg verfügt bis spätestens zum Jahr 2025.
  3. Einen umfangreichen Ausbau der Solarenergie in Hamburg.

Im Themenfeld des Verkehrs fordern wir:

  1. Den wesentlichen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, in
    Verbindung mit einer Preisreduktion auf einen Euro pro Tag im Rahmen
    eines Jahrestickets.
  2. Einen klimaneutralen öffentlichen Personennahverkehr ab dem Jahr 2030.
  3. Den Ausbau der Fahrradverkehrsinfrastruktur durch die sofortige
    Umsetzung des Radentscheides.
  4. Die Befreiung der Innenstadt von motorisiertem Individualverkehr.
  5. Den sofortigen Beginn der Reduktion des in Hamburg abgefertigten
    Flugverkehrs mit dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035.
  6. Die exklusive Abfertigung klimaneutraler Schifffahrt im Hamburger Hafen
    ab dem Jahr 2035.

Im Themenfeld der Stadtentwicklung fordern wir:

  1. Die energetische Sanierung des gesamten Gebäudebestandes bis zum Jahr
    2035.
  2. Eine umfangreiche Förderung von nachhaltigen Heizsystemen.
  3. Eine Priorisierung des Bestandsschutzes gegenüber Neubauten sowie
    die Förderung des Einsatzes von nachhaltigen und klimafreundlichen
    Bausubstanzen.
  4. Die Festlegung energetischer Standards für Neubauten, die mit dem Ziel
    der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 vereinbar sind.